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Gesundheitliche Hinweise – Stand Mai 2020:

 

Chronisch kranke Menschen in Zeiten von Corona

 

Viele Menschen sind häufig der Corona-Risikogruppe zuzurechnen, ohne dass ihr Umfeld davon weiß. Sie leiden zum Beispiel an Herz- Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen, andere haben Immunschwächen. Ebenso betrifft das Menschen, die einen Herzschrittmacher, einen Bypass oder Stent bekommen haben, wie auch Asthmakranke oder solche, die gerade ein Krebsleiden mit Hilfe einer Chemotherapie überstanden haben. Durch Corona mussten sich zudem vertraute und kollegiale Arbeitsgemeinschaften temporär aus Sicherheitsgründen auflösen (Homeoffice, aufgesplittete Abteilungen etc.). Besonders für diese KollegInnen und ihre Belange nehmen wir uns als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung die nötige Zeit.

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Informationen für chronisch kranke Menschen zum Infektionsschutz bereitgestellt. Internetadresse zum Merkblatt:

 

 

https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_iii/sgbix/wegweiser.pdf

 

 

Ausnahmen von der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung 

Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus COVID-19 anstecken, haben alle Bundesländer per Verordnung eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Für viele Menschen mit Behinderung ist das allerdings nicht zumutbar, etwa wenn sie eine Atmenwegserkrankung haben, wegen der sie schlecht Luft bekommen, oder eine psychische Behinderung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen für diese Personengruppen. 

https://www.aktion-mensch.de/corona-infoseite/regelungen-fuer-menschen-mit-behinderung-zur-maskenpflicht.html